AGB´s

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§1 Unterricht
Der Unterricht findet in den Räumen der Musikschule Soundfabrik in Friedrichsthal statt.

§ 2 Kündigung
Der Ausbildungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.

§ 3 außerordentliches Kündigungsrecht
a) außerordentliches Kündigungsrecht des Schülers/gesetzlichen Vertreters:
Dem Schüler/gesetzlichen Vertreter wird ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende eingeräumt, wenn der Schüler seinen Hauptwohnsitz an einen anderen Ort, der mehr als 30 km von der Musikschule entfernt ist, wechselt. Die außerordentliche Kündigung ist nur wirksam, wenn der Schüler/sein gesetzlicher Vertreter den Wohnortwechsel unter Vorlage einer Kopie der Meldebestätigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes nachweist. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Für das Wirksamwerden der Kündigung ist auf den Zugang des Kündigungsschreibens bei der Musikschule abzustellen.

b) außerordentliches Kündigungsrecht der Musikschule:
Die Musikschule kann den Unterrichtsvertrag außerordentlich fristlos kündigen, wenn der Schüler/die Schülerin bzw deren gesetzliche Vertreter mit der monatlichen Beitragsvereinbarung zwei Monate in Verzug sind. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Für das Wirksamwerden der Kündigung ist auf den Zugang des Kündigungsschreibens der Musikschule abzustellen

 
§ 4 Unterrichtshonorar
Das Jahreshonorar ist zahlbar in 12 gleichen Raten, die auch während der Schulferien zu entrichten sind. Der erste Monat wird zeitanteilig berechnet.

 
§ 5 Zahlungsverzug
Da bei den vereinbarten Preisen eine wirtschaftliche Führung der Musikschule Soundfabrik nur möglich ist, wenn der Zahlungsverpflichtung von allen Mitgliedern pünktlich nachgekommen wird, wird wegen des verbundenen Mehraufwandes für jede Mahnung eine Gebühr von 5,00 € erhoben.

 
§ 6 Preisänderungen
Bei Änderung der gesetzlichen Mehrwertsteuer ist die Musikschule berechtigt, die Beiträge entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen anzupassen. Erhöhungen der Unterrichtsgebühren bleiben vorbehalten. Der Vertragspartner ist jedoch berechtigt, ab einer Erhöhung der Kursgebühren von 10% den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Tritt die Erhöhung der Kursgebühr aufgrund der Änderung gesetzlichen Mehrwertsteuer ein, so berechtigt dies nicht zur außerordentlichen Kündigung. Preisänderungen werden auf der Internetseite der Musikschule unter www.musikschule-soundfabrik.de bekannt gegeben und werden durch die Musikschule den Schülern/gesetzlichen Vertretern vorab mitgeteilt. Die Kursgebühren werden zu dem bekannt gegebenen Änderungszeitpunkt automatisch angepasst, ohne dass es hierfür einer Zustimmung oder gesonderten Vereinbarung zwischen den Parteien bedarf.

 
§ 7 Unterrichtsmaterial
In den Kursgebühren nicht enthalten sind: Kopien, Noten oder andere Unterrichtsmaterialien, welche für den Unterricht benötigt werden. Diese werden nach Absprache der Vertragsparteien gesondert von der Musikschule in Rechnung gestellt. Im Musikschulunterricht und bei Schülerkonzerten dürfen laut Gesetz keine Notenkopien verwendet werden.

 
§ 8 Unterrichtsausfall
Ist der/die Schüler/in aus besonderen Gründen, die er nicht zu vertreten hat, wie z. B. Krankheit, verhindert am Unterricht teilzunehmen, kann er/sie nach Rücksprache mit der Schulleitung die ausgefallene Unterrichtszeit kostenfrei nachholen, soweit der Unterrichts-und Stundenplan dies erlaubt. Versäumt ein/e Schüler/in den Unterricht, so hat er/sie keinen Anspruch auf Nachholung der Stunden oder Rückzahlung der Gebühren. Bei Absage einer Stunde ist der Lehrer oder die
Schulleitung zu verständigen. Eine Terminverlegung der Unterrichtszeiten aus betrieblichen Gründen ist möglich. Bei Ausfall eines Lehrers, gleich aus welchem Grund, kann die Musikschule zeitlich unbefristet einen Ersatz als Lehrer stellen. Der Vertrag ändert sich deshalb nicht. Ebenso steht es der Unterrichtsleitung frei, bei personellen Problemen, gleich welcher Art, einen neuen Lehrer zu bestimmen. Der Vertragsnehmer hat keinen Einfluss darauf. Wenn es der Musikschule Soundfabrik aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt) unmöglich wird, Leistungen zu
erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadensersatz bzw. Ersatzstunden.

 
§ 9 Feiertage, Ferien
Vorbehaltlich einer anderslautenden Vereinbarung zwischen Lehrkraft und Schüler/in findet an den gesetzlichen Feiertagen und während den Ferien an den allgemeinbildenden Schulen im Bundesland Saarland kein Unterricht statt.

 
§ 10 Haftung
Für mutwillige Beschädigung am Gebäude oder der Einrichtung haftet der Schüler bzw. sein gesetzlicher Vertreter.
Ebenso haftet der Schüler bzw. dessen gesetzlicher Vertreter bei Beschädigung der Instrumente, die Eigentum der Musikschule sind. Für Verlust, Beschädigung von Kleidung oder anderen mitgebrachten Gegenständen übernimmt die Musikschule keine Haftung.

 
§ 11 Aufsichtspflicht
Auf dem Hin- und Rückweg zur Musikschule Soundfabrik sind die Eltern für ihre Kinder verantwortlich. Sollte das Kind nicht von den Eltern, sondern von einer dritten Person abgeholt werden, so muss darüber vorab eine schriftliche Benachrichtigung mit Angabe der Personalausweisnummer erfolgen. Der Dritte ist verpflichtet, seinen Ausweis auf Verlangen der Lehrer vorzuzeigen. Während der Unterrichtszeiten liegt die Aufsichtspflicht bei den Lehrern, außerhalb der Unterrichtszeiten bei den Eltern. Bei gemeinsamen Veranstaltungen (Konzerte, etc.) liegt die Aufsichtspflicht bei den Eltern.

 

§ 12 Datenverarbeitung
Der Schüler/gesetzliche Vertreter erklärt sich damit einverstanden, dass die personenbezogenen Daten gemäß § 28 BDSG über EDV gespeichert werden. Er willigt ein, Informationen über Kursangebote, Musikschulkonzerte, Termine und Events der Musikschule Soundfabrik per E-Mail zu erhalten. Der E-Mail-Verkehr erfolgt unverschlüsselt.

 
§ 13 Sonstiges
Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen, Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.

 
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